MISSIONARI COMBONIANI DEL CUORE DI GESÙ

ANKÜNDIGUNGSBRIEF DES XVIII. GENERALKAPITELS

Liebe Mitbrüder!
Wir senden Euch herzliche Grüße. Wir schicken uns wieder an, das Ereignis des XVIII. Generalkapitels zu begehen als eine Zeit der Gnade für die Kongregation und die Mission. Wir danken dem Herrn für den in diesen fünf Jahren zurückgelegten Weg und für das viele Gute, das durch Eure Hingabe und Arbeit für die Ärmsten und am meisten Verlassenen in den Herzen vieler Menschen gewirkt worden ist. In besonderer Weise danken wir Gott für das Zeugnis der Treue und der Liebe für das Volk Gottes, das uns jene Mitbrüder geben, die in Gebieten leben, in denen es häufig Spannungen und Unsicherheiten gibt. Wir sind auch heute Zeugen davon: viele von Euch arbeiten voll Mut, Großherzigkeit und Begeisterung in Gegenden, in denen Gewalttaten vorherrschen und es große Schwierigkeiten gibt.

Anlässlich des 150. Jahrtages des Comboni Planes für die Wiedergeburt Afrikas und des 10. Jahrtages seiner Heiligsprechung wollen wir uns seine Worte in Erinnerung rufen: “Die Werke Gottes sind immer am Fuß des Kreuzes entstanden und dort gewachsen” (S 5726).

1. Ankündigung des Generalkapitels

Mit Freude und Gottvertrauen kündigen wir gemäß 147 der Lebensform offiziell das XVIII. Generalkapitel der Kongregation an. Diese Ankündigung ruft uns auf, uns mit combonianischer Begeisterung  auf den Weg der Urteilsfindung, der Einheit und des Gebetes zu machen, damit das nächste Generalkapitel für unsere Missionsfamilie eine Zeit der Gnade und der Erneuerung wird.

Das XVIII. Generalkapitel der Kongregation findet in Rom, im Generalat statt. Die Kapitulare müssen sich am Samstag den 29. August 2015 in Rom einfinden, um an der Vorbereitungswoche teilzunehmen. Das Kapitel wird mit einer feierlichen Eucharistiefeier am Sonntag den 6. September 2015 um 9.00 Uhr eröffnet. Der Abschluss des Kapitels ist für den Sonntag 4. Oktober 2015 mit einer feierlichen Eucharistiefeier vorgesehen.

Das Thema, das für das XVIII. Generalkapitel ausgewählt wurde, lautet: “ The Comboni missionary disciples, berufen, die Freude des Evangeliums in der Welt von heute zu leben“.

2. Die Kapitelsdelegierten

Wie in der LF 148-149 festgelegt, werden folgende Mitbrüder als Kapitelsdelegierte am XVIII. Generalkapitel teilnehmen:

2.1 Die Kapitulare von Rechts wegen: Die Mitglieder des Generalrats, die Provinziäle (siehe Liste).

2.2 Die gewählten Kapitulare: Das sind Mitbrüder, Priester und Brüder, die nach der LF Nr. 149, 150 gewählt werden (siehe Liste).

3. Wahl der Delegierten

Wir erinnern an die Bedeutung dessen, was in der LF 150 zur Wahl der Delegierten festgelegt ist:

3.1 Die Provinz- / Delegations-Obern müssen sich an die Normen halten, die in der LF Nr. 150, 1-10 für die Wahl der Priester-Delegierten festgelegt sind. Sie werden die Zeit so einteilen, dass die Wahl bis zum 15. November 2014 abgeschlossen ist.

3.2 Die Wahl der Brüder-Delegierten wird der Generalsekretär vorbereiten. Er wird sich dabei an das halten, was in der LF Nr. 149,2 und 150,9 fest gelegt ist. Er wird dann die Wahllisten an die betreffenden Mitbrüder schicken und „Anweisungen geben, bis wann die Stimmzettel zurück geschickt werden müssen, wie die Auszählung vorgenommen wird und die Ergebnisse bekannt gegeben werden“. Die Wahl der Brüder-Delegierten muss auch bis zum 15 November 2014 abgeschlossen sein. An der Wahl der Brüder-Delegierten nehmen sowohl die Priester als auch die Brüder (LF 150.5) teil.

3.3 Der Generalsekretär schickt den Provinziälen und Delegationsobern die zum Stichtag 01.07.2014 aktualisierten Listen der Mitbrüder mit aktivem und passivem Wahlrecht zu. (vgl. LF 149,3).

3.4 Für die Wahl der Delegierten zum Generalkapitel, sowohl der Priester wie der Brüder, gilt, was in der LF Nr. 150,1-10 festgelegt ist. Man beachte besonders das, was das Generalkapitel 1991 festgelegt und der Nr. 150,7 hinzugefügt hat: "Diejenigen sind gewählt, die die relative Mehrheit von wenigstens einem Drittel der abgegebenen Stimmen erhalten. Wenn ein oder einige Kandidaten die erforderliche Mehrheit nicht erreichen, wird die Wahl wiederholt, bis man sie erreicht hat."(KD 1991 58,3).

3.5 Nach LF Nr. 160.4 haben alle Mitbrüder, außer die exklaustrierten und jene, die außerhalb der Gemeinschaft leben, aktives Wahlrecht. Passives Wahlrecht haben alle Mitbrüder, die bis zum 1. Juli 2014 die ewigen Gelübde abgelegt haben. (vgl. LF 150)

3.6 Weitere Informationen zum Wahlprozess sind beim Generalsekretär erhältlich. Ihm müssen auch die Ergebnisse mitgeteilt werden.

3.7 Um die notwendige Geheimhaltung und Echtheit der Stimmen zu gewährleisten, ist es nicht möglich, weder für die Sondierung noch für die eigentlichen Wahlen die Stimmen auf elektronischem Weg abzugeben.

3.8 Die Ergebnisse der Sondierungen und der Wahlen werden wegen der Schnelligkeit entweder per E-mail oder per Fax weitergeleitet. Zugleich aber wird ein Original des Dokumentes erstellt, das per Post geschickt wird.

3.9 Zu gegebener Zeit wird der Generalobere mit seinem Rat die Namen derer bekannt geben, die als Beobachter am XVIII. Generalkapitel teilnehmen (LF 148.1)

Liebe Mitbrüder!
Das Generalkapitel ist ein besonderes Ereignis in unserem Leben, das wir dem Wirken des Heiligen Geistes anvertrauen wollen, in der Hoffnung, dass er uns hilft, die Wege zu finden, die uns mit Freude im Herzen, die vom Herrn kommt, in die Mission führen.

Gott segne uns!
Rom, am 27. Juni 2014.
Herz-Jesu Fest

P. Enrique Sánchez G., mccj
P. Alberto Pelucchi, mccj
P. Tesfaye Tadesse Ghebresilasie, mccj
P. Antonio Villarino Rodríguez, mccj
Br. Daniele Giovanni Giusti, mccj