114. Der Dienst der Leitung in der Kongregation, wie er in der Lebensform (vgl. LF 102) beschrieben ist, bleibt grundsätzlich gültig.
114.1 Als Volk Gottes anerkennen wir nur eine Autorität, Christus (vgl. LF 102).
114.2 In der Kongregation ist die Autorität ein Dienst, der an der Autorität Christi teilhat und sich an ihr inspiriert. (vgl. LF 102).
114.3 Dieser Dienst bietet Hilfestellung für die Gemeinschaft und für jeden einzelnen, damit er nach den Gelübden leben und seine persönlichen Gaben und Charismen im missionarischen Dienst zur Entfaltung bringen kann. (vgl. LF 102).
114.4 Autorität ist in der Gemeinschaft ein Dienst der Leitung, der Inspiration, der Urteilsfindung, der Koordinierung, der Aufmunterung und der brüderlichen Zurechtweisung (vgl. LF 102.2).
115. Wegen ihrer missionarischen Ausrichtung braucht die Kongregation einen klaren Bezugspunkt, um die Einheit in der Vielfalt und die Einbettung in das Umfeld (contestualizzazione) auf der Ebene der Provinzen / Delegationen und Kontinente zu garantieren. Das Prinzip der Subsidiarität, festgelegt in der LF und in den Direktorien, regelt die möglichen Spannungen zwischen den beiden Dimensionen.
116. Die Internationalität ist ein charakteristisches Merkmal der Kongregation von seinen Anfängen an. Die Autorität hat die Aufgabe, die verschiedenen Gaben in ihrem Wert anzuerkennen und die verschiedenen Mentalitäten in Harmonie zusammen zu führen.
117. Die Kongregation ist organisiert in Provinzen / Delegationen, die sich einer ausreichenden Autonomie erfreuen, um vor Ort mit der Wahl der Aufgaben und entsprechender Planung in voller Verantwortung den eigenen missionarischen Dienst leisten zu können.
118. Die Struktur der Leitung der Kongregation (Generalleitung, Provinzen, Delegationen, Sekretariate etc.) erfordert eine umfassende Beachtung der Subsidiarität (vgl. LF 106) für eine bessere Leitung und Belebung der Kongregation.
119. Aufgabe der Leitung ist es auch, die Kontinuität zu bewahren, um Risiken der Zersplitterung vorzubeugen. Die Kontinuität betrifft:
119.1 Die Generalleitung und die Provinzen / Delegationen, damit diese die erstellte Planung umsetzen und dem Nachfolger die Aufgabe erleichtern.
119.2 Die Hausgemeinschaften, um die Stabilität in der missionarischen Arbeit und das historische Gedächtnis zu bewahren.
120. Ein aufmerksamer Blick auf unsere Kongregation lässt uns einige Wirklichkeiten erkennen:
120.1 Es hat ein Anwachsen der Internationalität und des multikulturellen Zusammenlebens auf allgemeiner Ebene gegeben. Alle Provinzen / Delegationen merken die Notwendigkeit, sich zu internationalisieren.
120.2 Auf der anderen Seite muss das Abnehmen des für den missionarischen Dienst zur Verfügung stehenden Personals zur Kenntnis genommen werden. Die Aufgaben haben nicht abgenommen, ja es sind sogar neue Provinzen / Delegationen geschaffen worden. Einige von ihnen haben eine all zu geringe Zahl von Mitbrüdern; andere müssen sich mit einer beachtlichen Überalterung auseinander setzen; andere sind dazu noch in der Betreuung einer großen Zahl von älteren und kranken Mitbrüdern engagiert.
120.3 Wir stellen auch ein Nachlassen des Bewusstseins der Identität und der Zugehörigkeit zur Kongregation fest und eine geringer werdende Bereitschaft, verantwortungsvolle Dienste zu übernehmen.
120.4 Der Dienst der Leitung im eher traditionellen Sinn ist in der allgemeinen Mentalität nicht mehr akzeptiert. Wir befinden uns in einer Zeit wachsender Demokratisierung, die die Teilnahme aller an den Entscheidungen betont. Wir leben außerdem in einer Epoche eines starken Individualismus, die Fähigkeit und Führungsqualität in den Personen erfordert, die ein Amt der Leitung innehaben.
120.5 Auf der anderen Seite erlauben die Erfordernisse nach Transparenz und gesetzlichen Rigorismus nicht mehr, sich Situationen und Entscheidungen nur auf der Basis des guten Willens zu stellen.
121. Aufgetretene Problemsituationen
121.1 In der Ausübung der Leitung der Kongregation haben sich die Konsequenzen dieser Veränderungen gezeigt. Die aktuelle Erfahrung zeigt, dass es immer schwieriger wird, ein Institut in einem ständigen Wandel mit zahlreichen Provinzen / Delegationen und mit einer sehr zentralisierten Leitung zu führen.
121.2 Die gegenwärtige Praxis der Zuteilung des Personals erschwert bisweilen die Planung der Provinzen / Delegationen sehr.
121.3 Das Prinzip der Subsidiarität, bereits in der LF verankert, ist wenig bekannt und wird wenig praktiziert.
121.4 Die Kongregation braucht also einen klaren Bezugspunkt, um ihre Einheit zu bewahren (vgl. LF 115). Die Zentralisierung gewisser Kompetenzen erlaubt es, der Umsetzung von Entscheidungen einen stärkeren Impuls zu verleihen, den Provinzen / Delegationen, die aus was immer für Gründen wenige Personal mit radikaler Zughörigkeit haben, eine Hilfestellung anzubieten.
121.5 Gegenwärtig gibt es vier Generalsekretariate. Sie haben ihren Sitz in Rom. Jedoch wünschen wir uns für die Bereiche MBB und Evangelisierung eine stärkere Einbettung in die örtlichen und kontinentalen Wirklichkeiten.
121.6 Die kontinentalen und subkontinentalen Gegebenheiten haben eine solche Konsistenz und Möglichkeiten erworben, so dass sie eine Koordinierung und gemeinsame Planung brauchen. Es wächst die Notwendigkeit, Probleme und Lösungen auf der Ebene der Kontinente und der Provinzen vor Ort anzugehen (contestualizzare), während die Schwierigkeiten nicht zu übersehen sind, vor denen die Generalleitung steht, die zahlreichen Provinzen / Delegationen zu animieren.
121.7 Die hohe Zahl von Provinzen / Delegationen (30), unter denen einige zahlenmäßig sehr klein sind (20-35 Mitglieder) verursacht eine gewisse routinemäßige allgemeine Planung und eine gewisse Schwierigkeit, die Qualität der wesentlichen Dienste (Leitung, Ausbildung, Sekretariate etc.) zu garantieren.
121.8 Das Fehlen von Kontinuität auf Ebene des Generalrats hat zu einer Schwächung und bisweilen sogar zu einer Unterbrechung der eingeleiteten Reformprozesse geführt.
122. Die Kongregation braucht einen Dienst der Leitung, der in der Lage ist, auf die Probleme, die sowohl aus der gegenwärtigen Analyse aufgetaucht sind, als auch jene, die für die nahe Zukunft vorhersehbar sind, einzugehen.
123. Unvermeidliche Prozesse, die beachtet werden müssen
123.1 Auf der Ebene der Gesellschaft:
a) Das Zunehmen von Migrationsströmen, was einerseits ein Zersplittern der Kulturen verursacht und auf der anderen Seite das multikulturelle Zusammenleben wachsen lässt.
b) Ein verstärktes wirtschaftliches Auseinander Triften der verschiedenen sozialen Gruppen.
c) Beschleunigung der globalen Veränderungsprozesse durch die modernen Kommunikationsmittel und der gegenseitigen Abhängigkeit, die daraus resultiert.
d) Der Einfluss der Postmoderne vor allem auf der Ebene der kulturellen "Fluktuation“, die Gewissheiten und grundlegende Werte relativiert.
123.2 Auf der Ebene der Kirche:
a) Zunahme und Festigung der zahlenmäßigen Beständigkeit und der Führungskräfte in der Kirche des Südens der Welt.
b) Kontinuität ihrer universalen Mission auch in der Entwicklung ihres Verständnisses und ihrer Methoden.
123.3 Auf Ebene der Kongregation
a) Abnahme und Überalterung des Personals.
b) Betreuung der älteren und kranken Mitbrüder mit entsprechenden Strukturen der Fürsorge.
124. Laufende Prozesse, die nicht zu unterbrechen sind
a) Internationalisierung und multikulturelles Zusammenleben in den Provinzen / Delegationen
b) Rotation als persönliche und gemeinschaftliche Bereicherung.
c) Sensibilität für neue missionarische Situationen und neue Areopage.
d) Notwendigkeit der Radikalität und der Kohärenz im Lebensstil.
e) Größere Transparenz und ethischeres Verhalten im wirtschaftlichen Bereich. Miteinander Teilen und Mitverantwortung im Gebrauch der Güter (Fondo Comune , gemeinsamer Fonds).
125. Die Leitung sei fähig, der Kongregation eine klare Identität zu vermitteln, die, während sie aus den Quellen der combonianischen Spiritualität schöpft, hilft, das Spezifische der Mission heute zu leben.
Autorität und Kompetenz (leadership & management)
125.1 Die Autorität verhalte sich korrekt in den formalen Prozessen, so wie es die Gesellschaft von uns verlangt. Sie fördere die Transparenz und Rechenschaft gegenüber einer gewissen Gewohnheit von Freundschaften und der Kultur der Straflosigkeit.
125.2 Angesichts der komplexen Gesetze und der Bürokratie in der Welt von heute qualifiziere sich die Autorität immer besser im Inneren der Kongregation auch durch Begleitung und durch den Mithilfe von Fachleuten (Rechtsanwälte, Wirtschaftsfachleute etc.)
125.3 Die Zunahme der Verantwortung und der komplexen Aufgabe der Leitung wird wahrscheinlich dazu führen, dass es immer weniger Personal unter den Comboni-Missionaren geben wird, die in der Lage sind, diese Aufgabe entsprechend zu erfüllen.
125.4 Die Autorität fördere die Gemeinschaft, die Zusammenarbeit, die Kollegialität und die Subsidiarität; sie garantiere die Kontinuität der Strukturen der Leitung der Kongregation und der Planungen auf den Kontinenten und in den Provinzen / Delegationen; sie stehe für die Versöhnung innerhalb der Gemeinschaft und in den Provinzen.
125.5 Wer den Dienst der Leitung ausübt, bemühe sich, die Personen mit ihren Fähigkeiten immer besser kennen zu lernen, er begleite sie und ermutige sie in der Ausübung ihres Dienstamtes. Er binde die Mitarbeiter in die verschiedenen Aktivitäten ein; er pflege außerdem einen dialogischen Führungsstil, aber sei entschieden in der Kommunikation und in der Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, selbst wenn sie unpopulär sind.
Autorität und Missionsmethode
125.6 Man schaffe Ausgewogenheit zwischen Personal und Aufgaben, um die Mission nach Prioritäten neu zu überdenken. Um das zu erreichen, reduziere man, wenn notwendig, die Zahl der Hausgemeinschaften und der Provinzen / Delegationen (Zusammenlegung, Fusion, Union).
125.7 Man füge sich voll in die Ortskirche ein, erhalte aber dabei die spezifische missionarische Identität.
125.8 Man fördere auf lokaler Ebene die Teilnahme und die Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen, sozialen, kulturellen und zivilen Organismen.
125.9 Man garantiere die Kontinuität des Gemeinschaftslebens und des missionarischen Wirkens.
Andere Aspekte
125.10 Man fördere eine Haltung der Verfügbarkeit gegenüber der Zentralen Autorität.
125.11 Man verbessere die sprachliche Kommunikation, um die Probleme des gegenseitigen Verstehens zu verringern.
125.12 Man internationalisiere die europäischen Provinzen.
125.13 Man fördere einen tieferen Sinn der Zugehörigkeit zur Kongregation.
125.14 Die Kongregation sei immer mehr bereit und fähig, sich den Notsituationen zu stellen. Dabei bewertet sie das Prinzip der Solidarität in den Strukturen der Generalleitung, auf den Kontinenten und in den Provinzen / Delegationen.
Den Prozess des Ausgleichs und der Neubestimmung beginnen
126. Die neue Wirklichkeit der Mitglieder der Kongregation – Zunahme der Berufungen aus dem Süden der Welt und die Abnahme des Nachwuchses und die Überalterung der Provinzen im Norden – zusammen genommen mit den neuen Herausforderungen der Mission und des Gemeinschaftslebens, verpflichten uns, erneuerte Kriterien zu suchen, um die Provinzen / Delegationen zu definieren. Unter diesen Kriterien betonen wir die besondere Mission, die unserem Charisma entspricht, ein gangbare Gemeinschaftsleben, die Entscheidungsfindung für die missionarischen Notwendigkeiten, die Fähigkeit und die Zahl der zur Verfügung stehenden Mitbrüder.
Neudefinition der Kriterien zur Errichtung einer Provinz
127. Ein Provinz / Delegation entsteht für eine spezifische Aufgabe, die ihr von der Kongregation anvertraut wird und erreicht den Status einer Provinz, wenn sie eine ausreichende Autonomie erlangt, die der Ortskirche und den Mitgliedern die notwendigen Dienste garantiert und im Laufe der Zeit ihre Existenz durch die Hoffnung auf ein Wachsen bewahren kann. Der Jurisdiktionsbereich habe eine klare missionarische Identität mit bestimmten Prioritäten.
127.1 Die multikulturelle Zusammensetzung der Kongregation und die Zunahme des Durchschnittsalters der Mitglieder verlangen eine zahlenmäßige Konsistenz der Provinz, die höher ist als die in der LF 103.1 vorgesehene, um ihre Lebensfähigkeit und ihr Arbeiten zu garantieren.
127.2 Nr. 103.1 der LF soll durch den folgenden Text ersetzt werden: „Die Provinz besteht aus wenigstens fünf Hausgemeinschaften und 35 Mitgliedern mit ewigen Gelübden“. Diese Änderung tritt in Kraft mit dem 1. Januar 2014 im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Provinzen (vgl. Nr. 128.4).
Zusammenschluss von Provinzen / Delegationen
128. Das Zusammenlegen begünstigt die Reduzierung von Provinzen mit der Möglichkeit, den der Kongregation eigenen missionarischen Dienst zu sichern.
128.1 Die Schwierigkeiten dieser Strategie sind nicht zu leugnen (Sprache, Entfernung, Verwaltung, Visa). Deshalb wird Dialog, schrittweises Vorgehen und klares Definieren der anwendbaren Kriterien empfohlen. Das Ganze muss in entsprechender Entscheidungsfindung überdacht werden.
128.2 Modalitäten und Kriterien, die bei der Zusammenlegung zu beachten sind: Möglichkeit einer gemeinsamen allgemeinen Sprache; geografische Nähe, auch wenn möglicherweise politische Schwierigkeiten vorhanden sind; gemeinsame Geschichte der Provinzen / Delegationen; Besonderheit und Qualität des missionarischen Dienstes.
128.3 Die Kontinente und die Provinzen sind die Erstverantwortlichen für diesbezügliche Überlegungen und der Initiativen, damit die Zusammenlegung zustande komme. Man fördere den missionarischen Dienst auf eine qualifizierte Weise und, wenn irgendwie möglich so, dass Gemeinschaftsleben nach der LF ermöglicht wird.
128.4 Die Kontinente fahren in dem auf dem Zwischenkapitel 2006 begonnenen Prozess zur Zusammenlegung fort und erarbeiten konkrete Vorschläge für das Zwischenkapitel 2012. Der Generalrat begleite und beobachte (supervision) den Weg der Kontinente. Auf dem Zwischenkapitel werde das vorgestellt, was erarbeitet wurde und man gehe zur Umsetzung über. Sobald die neuen Provinzen errichtet sind, werden die neuen Provinziäle gewählt. Am 1. Januar 2014 haben wir dann die neue Zusammensetzung der Kongregation.
Verringerung der Zahl der Hausgemeinschaften
129. In Zusammenarbeit mit den Kontinenten und den Provinzen reduziere der Generalrat während des Sextenniums die Zahl der Hausgemeinschaften um 10% (ca. 35), um die Mission zu qualifizieren. Dabei beachte man die Ausgeglichenheit zwischen Personal und Aufgaben.
Die Kontinuität der Strukturen der Leitung der Kongregation und der kontinentalen Pläne und der Provinzen
Kontinuität
130. Während des Mandats des Generalrats. Die Kontinuität in der Kongregation wird garantiert vor allem von den Generalkapiteln und dem "Plan der Comboni Missionare“, der formuliert wird. Als Folge davon sieht man keine Notwendigkeit, die Dauer des Mandats des Generalrates zu ändern. Dieser Hinweis war schon in den Kontinentalberichten enthalten.
131. Kontinuität im Dienst. Die Kontinuität in der Kongregation wird auch begünstigt von der Tatsache, dass die Personen, die ihre Amtszeit beendet haben, wieder gewählt werden können und so ihren Dienst fortführen können und dass der Wechsel der Generalräte nach dem Generalkapitel nicht so abrupt ist.
131.1 Um daher den Wechsel der Generalräte nach dem Generalkapitel zu erleichtern, ändere man die Nr. 157.1 der LF mit dem folgenden Text: "Der neu gewählte Generalrat tritt sein Amt 30 Tage nach der offiziellen Beendigung des Generalkapitels an. Bis zu diesem Termin bleibt der alte Generalrat im Amt.“
131.2 Diese Entscheidung bringt es mit sich, dass die Nr. 156.1 der LF wie folgt geändert wird: "Der Generalvikar ist ein Priester und wird aus der Reihe der Generalassistenten durch ein kollegiales Votum vom Generalobern und seinem Rat in der ersten Generalkonsulta ihrer Amtszeit ernannt“
131.3 Der Text von Nr. 152.3 der LF wird wie folgt neu formuliert: "Der Generalsuperior leitet das Generalkapitel bis zu seinem Ende."
Subsidiarität
132. Koordinierung auf den Kontinenten
132.1 Auf dem Generalkapitel 2003 wurden Richtlinien erstellt, um die Mitverantwortung und die Subsidiarität auf allen Ebenen und vor allem für die Kontinente zu fördern. Diese Richtlinien sind noch weiter gültig. (KD. 2003, 137-141).
132.2 Im Dialog mit den Provinziälen leitet der Generalrat ein Studium über die Kontinentalität ein, um die Form, die Funktionsfähigkeit und die strukturelle Subsidiarität zu klären. Die Ergebnisse dieser Studie werden dem Zwischenkapitel vorgelegt.
132.3 Die Begegnung des Generalrates mit den Provinziälen der Kontinente ist positiv bewertet worden und soll fortgesetzt werden. Man organisiere also in dem Sextennium ein Treffen nach jeder Wahl der Provinziäle und ein drittes beim Zwischenkapitel. Bei diesen Treffen werde eine Auswertung vorgenommen, wie die Autorität und die Subsidiarität verstanden und gelebt wurden.
133. Generalassistenten, Generalsekretariate und CCFP (Zentralkommission für Weiterbildung). Das Generalkapitel hält daran fest, die Zahl der Generalassistenten nicht zu erhöhen und die Zahl der Generalsekretariate nicht zu verringern, dafür aber die Rolle der Zentral Kommission für Weiterbildung (CCFP) zu stärken.
F. Auswertung
134. Auf Kongregationsebene
134.1 In Absprache mit den Generalsekretariaten veröffentliche der Generalrat jährlich einen Bericht über den Weg der Umsetzung des "Planes der Comboni-Missionare".
134.2 Auch das Zwischenkapitel sorge für eine detaillierte Auswertung des Prozesses der Umsetzung des "Planes der Comboni-Missionare".
134.3 Beim Treffen mit den neuen Provinziälen informiere der Generalrat über die Inhalte und die Vorgehensweise des "Planes der Comboni-Missionare“.
135. Auf Kontinentaler Ebene
135.1 Die Kontinental-Versammlungen veröffentlichen jährlich einen Bericht über den Weg der Verwirklichung des "Planes der Comboni-Missionare“.
136. Auf Provinzebene
136.1 In den Provinzversammlungen erstelle man auch eine Auswertung des "Planes der Comboni-Missionare“.